Meldung Probleme bei Grunderwerb
Die Meldung bei Problemen im Grunderwerb dient der Erhebung allgemeiner Problemlagen bei der Realisierung öffentlicher Vorhaben bezüglich des Grunderwerbs. Es werden keine personenbezogenen Daten erhoben, sondern allgemeine Rahmenbedingungen, um eine objektiv-sachliche Einschätzung treffen zu können, ob und wie Instrumente der öffentlichen Verwaltung zur Lösung des Problems beitragen können. Es findet kein Datenaustausch zwischen den Mitgliedsgemeinden statt. Die Datenanalyse ist der Geschäftsstelle vorenthalten.
Die Meldung ist den gesetzlichen Vertretern und den
Mitarbeitern der Verwaltungen unserer Mitgliedskommunen vorbehalten.
Ihre Angaben werden auf Richtigkeit geprüft.